Porträts der Verwertungsgesellschaften mit Links
Unter Aufsicht des Bundes nehmen die Verwertungsgesellschaften die Rechte der Urheberinnen und Urheber bzw. der Rechteinhaberinnen und -inhaber wahr. Sie stellen die Tarife für die Werkverwendung auf, verhandeln diese mit den massgebenden Nutzerverbänden und legen sie der Schiedskommission zur Genehmigung vor. Auf der Basis eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglementes sind sie für die Verteilung der Entschädigungen an die Berechtigten verantwortlich. Die Verwertungsgesellschaften dürfen keinen eigenen Gewinn anstreben.
| ProLitteris ProLitteris ist verantwortlich für die Verwertung von literarischen Werken sowie Werken der bildenden Kunst (Gemälde, Skulpturen) und Fotografien. | |
| SUISA Die Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke SUISA kümmert sich um nichttheatralische Musikwerke, Konzertfassungen theatralischer Werke, Musikwerke in Kino- und Fernsehfilmen. | |
| Société Suisse des Auteurs, SSA Die Société Suisse des Auteurs, SSA, verwertet die dramatischen (Theaterstücke, Sketches, Pantomimen, Cabaret, Hörspiele etc.) und musikdramatischen Werke (Opern, Operetten, Musicals) sowie audiovisuelle Werke. | |
| SUISSIMAGE SUISSIMAGE ist die schweizerische Genossenschaft für die Urheberrechte an audiovisuellen Werken (bewegtes Bild) wie Spiel-, Dokumentar- oder Trickfilme. | |
| SWISSPERFORM SWISSPERFORM nimmt die verwandten Schutzrechte von ausübenden Künstlerinnen und Künstlern, Tonträger- und Filmproduzierender sowie Sendeunternehmen bei indirekt erbrachten Darbietungen wahr. |
