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Trägerschaft und gesetzliche Grundlagen
 
Die Trägerschaft für den Schweizerischen Bildungsserver ist die öffentliche Hand, vertreten durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) und die Kantonale Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK)
 
BBT
 
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT
Effingerstrasse 27
3003 Bern

Externer Linkwww.bbt.admin.ch
 
EDK
 
Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK
Zähringerstrasse 25
3001 Bern

Externer Linkwww.edk.ch
 
Gesetzliche Grundlagen
 
Bundesgesetz vom 5. Oktober 2007 über Beiträge an gemeinsame Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraums Schweiz

Art. 1
Der Bund kann im Rahmen der bewilligten Kredite für die folgenden gemeinsamen Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraums Schweiz Beiträge gewähren:

a. Schweizerischer Bildungsserver;
b. Bildungsmonitoring;
c. Kompetenzmessungen bei Jugendlichen (PISA).

Die Bundesversammlung bewilligt mit einfachem Bundesbeschluss den Zahlungsrahmen für eine mehrjährige Periode.

Art. 2
Die Beiträge werden nur ausgerichtet, wenn:
a. die Kantone sich an der Finanzierung der gemeinsamen Projekte hälftig beteiligen;
b. Auftrag und Leistung der gemeinsamen Projekte in Leistungsverträgen verbindlich geregelt sind.

Art. 3
Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie vollzieht dieses Gesetz.
Es arbeitet mit den betroffenen Bundesstellen und den Kantonen zusammen und schliesst die notwendigen Leistungsverträge ab.

Art. 4
Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Dieses Gesetz gilt bis zum 31. Dezember 2011.

Datum des Inkrafttretens: 25. Februar 2008