Berufsbildung: Überblick
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Rund zwei Drittel der Jugendlichen in der Schweiz absolvieren nach der Sekundarstufe I eine Berufsbildung. Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt beteiligen sich an der Berufsbildung. Zur Auswahl stehen rund 300 Lehrberufe.
Berufliche Grundbildung
Die Berufliche Grundbildung dauert zwischen zwei und vier Jahre:
Die Berufliche Grundbildung dauert zwischen zwei und vier Jahre:
| Die zweijährige Grundbildung hat die bisherige Anlehre ersetzt. Der Abschluss erfolgt mit einem eidgenössischen Berufsattest. Die zweijährige Grundbildung ermöglicht vorwiegend praktisch begabten Jugendlichen einen anerkannten Berufsabschluss. | |
| Die drei- oder vierjährige Grundbildung wird mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis abgeschlossen und bereitet auf die Ausübung eines bestimmten Berufs vor. | |
| Die Berufsmaturität ist eine erweiterte und vertiefte Allgemeinbildung und ergänzt die drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung. Ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis ist integraler Bestandteil des Berufsmaturitätsabschlusses. Die Berufsmaturität kann auf zwei Arten erlangt werden: entweder durch den Besuch einer entsprechenden Ausbildungsinstitution mit einer anschliessenden Abschlussprüfung (parallel zur beruflichen Grundbildung oder nach einer abgeschlossenen beruflichen Grundbildung) oder schulunabhängig anlässlich der eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfungen nach der abgeschlossenen beruflichen Grundbildung. Die Dauer beträgt mindestens sechs Semester. |
Ausbildungsorte
Die Berufsbildung wird im Lehrbetrieb, in der Berufsfachschule und in überbetrieblichen Kursen vermittelt:
Die Berufsbildung wird im Lehrbetrieb, in der Berufsfachschule und in überbetrieblichen Kursen vermittelt:
| Die Ausbildung in Lehrbetrieb und Berufsfachschule ist die vorwiegende Ausbildungsform der Berufsbildung. Im Lehrbetrieb (in der Regel drei bis vier Tage) werden die berufspraktischen Fähigkeiten vermittelt. Die Berufsfachschule (ein bis zwei Tage) vermittelt die schulische Bildung (allgemeine und berufskundliche Bildung). Es sind auch andere Organisationsformen der beruflichen Grundbildung wie schulische Vollzeitangebote (z.B. Lehrwerkstätten oder Informatikmittelschulen) oder Modelle mit abnehmendem schulischem Unterricht oder Modelle mit Basislehrjahren möglich. | |
| Ergänzend zur Bildung in Lehrbetrieb und Berufsfachschule werden berufspraktische Fertigkeiten und Ergänzungen zur schulischen Bildung in überbetrieblichen Kursen vermittelt. Überbetriebliche Kurse werden oft in brancheneigenen Lernzentren durchgeführt. |
Zuständigkeiten
Gemäss Berufsbildungsgesetz ist die Berufsbildung eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt. Der Bund, vertreten durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT), hat die strategische Steuerung und Entwicklung der Berufsbildung inne. Zu den Aufgabenfeldern zählen u. a. Gesetzgebung, Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Gesamtsystems sowie Förderung von Innovationen. Die Aus- und Weiterbildung von Berufsverantwortlichen übernahm bis anhin das Schweizerische Institut für Berufspädagogik (SIBP). Mit dem In-Kraft-Treten des Berufsbildungsgesetzes auf 2004 erfolgt eine Neukonzeption des SIBP: Es wird als Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) weitergeführt.
Die Kantone gestalten die Umsetzung und Aufsicht der Berufsbildung. Die kantonalen Berufsbildungsämter sind die Vollzugsorgane der Berufsbildung. Das Betreiben von Berufsfachschulen und schulischen Vollzeitangeboten sowie von Berufsinformations- und Berufsberatungsstellen gehören ebenfalls in das Aufgabenfeld der Kantone. Die Organisationen der Arbeitswelt (Berufsverbände, Sozialpartner, andere zuständige Organisationen und Anbieter der Berufsbildung und Unternehmungen) definieren Bildungsinhalte, vermitteln Berufsqualifikationen und stellen Ausbildungsplätze bereit.
Finanzierung
2002 sind für die Berufsbildung 3'405,8 Millionen CHF eingesetzt worden. Die Kantone tragen die Hauptfinanzierung der Berufsbildung (Anteil Bund: rund 14%). Für die höhere Berufsbildung belaufen sich die Kosten im selben Jahr auf 247,6 Millionen CHF. Die Finanzierung liegt ebenfalls hauptsächlich bei den Kantonen (Anteil Bund: rund 13%). Mit dem neuen Berufsbildungsgesetz wird der Bund seinen finanziellen Anteil an der Berufsbildung erhöhen. Richtwert für die Kostenbeteiligung des Bundes ist ein Viertel der Aufwendungen der öffentlichen Hand für die Berufsbildung. Organisationen der Arbeitswelt und Lehrbetriebe tragen ebenfalls zur Finanzierung der Berufsbildung bei. Insbesondere die höhere Berufsbildung und die berufliche Weiterbildung werden von Unternehmungen finanziell mitgetragen.
Gemäss Berufsbildungsgesetz ist die Berufsbildung eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt. Der Bund, vertreten durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT), hat die strategische Steuerung und Entwicklung der Berufsbildung inne. Zu den Aufgabenfeldern zählen u. a. Gesetzgebung, Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Gesamtsystems sowie Förderung von Innovationen. Die Aus- und Weiterbildung von Berufsverantwortlichen übernahm bis anhin das Schweizerische Institut für Berufspädagogik (SIBP). Mit dem In-Kraft-Treten des Berufsbildungsgesetzes auf 2004 erfolgt eine Neukonzeption des SIBP: Es wird als Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) weitergeführt.
Die Kantone gestalten die Umsetzung und Aufsicht der Berufsbildung. Die kantonalen Berufsbildungsämter sind die Vollzugsorgane der Berufsbildung. Das Betreiben von Berufsfachschulen und schulischen Vollzeitangeboten sowie von Berufsinformations- und Berufsberatungsstellen gehören ebenfalls in das Aufgabenfeld der Kantone. Die Organisationen der Arbeitswelt (Berufsverbände, Sozialpartner, andere zuständige Organisationen und Anbieter der Berufsbildung und Unternehmungen) definieren Bildungsinhalte, vermitteln Berufsqualifikationen und stellen Ausbildungsplätze bereit.
Finanzierung
2002 sind für die Berufsbildung 3'405,8 Millionen CHF eingesetzt worden. Die Kantone tragen die Hauptfinanzierung der Berufsbildung (Anteil Bund: rund 14%). Für die höhere Berufsbildung belaufen sich die Kosten im selben Jahr auf 247,6 Millionen CHF. Die Finanzierung liegt ebenfalls hauptsächlich bei den Kantonen (Anteil Bund: rund 13%). Mit dem neuen Berufsbildungsgesetz wird der Bund seinen finanziellen Anteil an der Berufsbildung erhöhen. Richtwert für die Kostenbeteiligung des Bundes ist ein Viertel der Aufwendungen der öffentlichen Hand für die Berufsbildung. Organisationen der Arbeitswelt und Lehrbetriebe tragen ebenfalls zur Finanzierung der Berufsbildung bei. Insbesondere die höhere Berufsbildung und die berufliche Weiterbildung werden von Unternehmungen finanziell mitgetragen.
| Entwicklungen | |
| Statistische Daten | |
| Aufnahmebedingungen | |
| Lerninhalte | |
| Anforderungen | |
| Weiterführende Ausbildung |
| Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) | |
| Kantonale Ämter für Berufsbildung | |
| Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB | |
| Verordnung über die berufliche Grundbildung |

