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Heil- und Sonderpädagogik
 
Die Heil- und Sonderpädagogik beschäftigt sich mit Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf. Diese Kinder und Jugendliche haben das Recht auf besondere Schulung. Ein besonderer Bildungsbedarf liegt bei Kindern und Jugendlichen vor, bei denen festgestellt wird, dass ihre Entwicklung eingeschränkt oder gefährdet ist oder dass sie dem Unterricht in der Regelschule ohne spezifische Unterstützung nicht folgen können. Zudem beschäftigt sich die Heil- und Sonderpädagogik mit Kindern und Jugendlichen, welche nachweislich grosse Schwierigkeiten in der Sozialkompetenz sowie im Lern- oder Leistungsvermögen aufweisen.
 
Formen der besonderen Schulung
Für die besondere Schulung sind die Kantone zuständig. Die besondere Schulung umfasst
 
ListenpunktHeilpädagogische Früherziehung: In der heilpädagogischen Früherziehung werden Kinder mit Behinderungen, mit Entwicklungsverzögerungen, -einschränkungen oder -gefährdungen behandelt. Die Unterstützungsmassnahmen können für Kinder ab Geburt bis maximal zwei Jahre nach Schuleintritt im familiären Kontext erfolgen.
ListenpunktIntegrative Schulung: Voll- oder teilzeitliche Integration von Kindern oder Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf in einer Regelklasse durch die Nutzung sonderpädagogischer Massnahmen.
ListenpunktSonderklassen: Sind Klassen, die nur Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf aufnehmen (z.B. Einführungsklassen, Kleinklassen auf der Primarstufe, Werkklassen auf der Sekundarstufe I). Sonderklassen werden jedoch nur noch in einzelnen Kantonen geführt.
ListenpunktSonderschule: Sonderschulen haben sich auf bestimmte Behinderungsformen oder Lern- und Verhaltensschwierigkeiten spezialisiert. Die Sonderschule nimmt ausschliesslich Kinder und Jugendliche auf, die Anspruch auf verstärkte Massnahmen haben. Sie unterstehen einem kantonalen Bewilligungsverfahren. Sie können zusätzlich mit einem stationären Unterbringungsangebot oder mit einem Betreuungsangebot in Tagesstrukturen kombiniert sein.
ListenpunktPädagogisch-therapeutische Angebote wie Logopädie und Psychomotoriktherapie: In der Logopädie werden Störungen der mündlichen und schriftlichen Sprache, des Sprechens, der Kommunikation, des Redeflusses und der Stimme sowie der Legasthenie diagnostiziert. Die Psychomotoriktherapie befasst sich mit der Wechselwirkung zwischen Wahrnehmen, Fühlen, Denken, Bewegen und Verhalten, sowie in ihrem körperlichen Ausdruck. Bei beiden pädagogisch-therapeutischen Angeboten werden die dazu notwendigen Therapiemassnahmen geplant, durchgeführt und ausgewertet.
 
Rechtliche Rahmenbedingungen
Seit dem 1.1.2004 ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) in der Schweiz in Kraft getreten. Es enthält einen Paragraphen, der die adäquate Schulung behinderter Kinder und Jugendlicher gesetzlich verankert: Art. 20, Abs. 1: "Die Kantone sorgen dafür, dass behinderte Kinder und Jugendliche eine Grundschulung erhalten, die ihren besonderen Bedürfnissen angepasst ist." Abs. 2: "Die Kantone fördern, soweit dies möglich ist und dem Wohl des behinderten Kindes oder Jugendlichen dient, mit entsprechenden Schulungsformen die Integration behinderter Kinder und Jugendlicher in die Regelschule."

Seit dem 1.1.2008 sind die Kantone für den gesamten fachlichen, rechtlichen und finanziellen Bereich der besonderen Schulung von Kindern und Jugendlichen sowie die sonderpädagogischen Massnahmen verantwortlich. Die Invalidenversicherung hat sich aus der Mitfinanzierung und der damit verbunden Mitregelung zurückgezogen. Die Kantone regeln die Form der Sonderschulung in der "Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im sonderpädagogischen Bereich" in Form eines rechtsverbindlichen Staatsvertrages (Konkordat). Die dem Konkordat beigetretenen Kantone verpflichten sich zur Einhaltung bestimmter Rahmenverordnungen. Auf der Basis des Konkordats arbeitet jeder Kanton ein Sonderschulkonzept aus, welches die rechtliche Grundlage der Sonderschulung bildet.
 
Weitere Bereiche der Heil- und Sonderpädagogik
 
Interner LinkEntwicklungen
Interner LinkStatistische Daten
Interner LinkAbklärung, Diagnose und Entscheid
Interner LinkLehrinhalte und Anforderungen
Interner LinkPerspektiven
 
Weiterführende Informationen
 
Externer LinkSchweizerisches Zentrum für Heilpädagogik (SZH)
Externer LinkBundesamt für Sozialversicherungen
Externer LinkBundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG)
Externer LinkBundesgesetz über die Invalidenversicherung
Externer LinkVerordnung vom 17. Januar 1961 über die Invalidenversicherung (IVV)
Externer LinkEidgenössisches Finanzdepartement EFD: Stichwort Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung NFA